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neuer Buntfarbenanstrich (Zweifarbanstrich) bzw. Anstrich dunkelgrau/dunkelbraun

 

 

 

 

 

Am 12. Juli 1937 wurde ein neuer Anstrich für das Heeresgerät eingeführt (AHA/In 2 (VIII)). Dieser bestand aus den Farbtönen Dunkelgrau und Dunkelbraun. Dies wurde in der A.H.M. 1937, Blatt 16 vom 19.07.1937, Nr. 340, offiziell bekanntgegeben. Die Farbtöne Dunkelgrau Nr. 46 (heute RAL 7021) und Dunkelbraun Nr. 45 (heute RAL 7017) aus der Farbenkarte 840 B 2 RAL wurden erstmals in der A.H.M. 1938, Blatt 24 vom 07.11.1938, Nr. 687 (O.K.H., 02.11.1938 - 728800 18 - In 2 (VIII)), genannt. In den verschiedenen Allgemeinen Heeresmitteilungen (A.H.M.), in denen Details des Anstrichs des Heeresgeräts veröffentlicht wurden, wird dieser neue Anstrich unterschiedlich bezeichnet. So ist einmal die Rede vom Gerätanstrich dunkelgrau / dunkelbraun (A.H.M. Nr. 687, 1938), dann vom neuen Buntfarbenanstrich (Zweifarbenanstrich) (A.H.M. Nr. 105, 1939) aber auch vom Anstrich dunkelgrau / dunkelbraun (A.H.M. Nr. 864, 1940 & A.H.M. Nr. 281, 1941). Ob es für diesen und die anderen Tarnanstriche verbindliche Namen gab, konnte noch nicht geklärt werden.
Zunächst galt der neue Anstrich nur für Gerät aus der Neufertigung und Gerät, bei dem der Anstrich erneuert werden musste. Gerät in den Heereszeugämter, das noch den dreifarbigen Buntfarbenanstrich hatte, wurde in diesem Zustand ausgeliefert. Der braune Farbton sollte zu etwa 1/3 in unregelmäßigen Flecken über die graue Grundfarbe gesprüht werden. Scharfe Abgrenzungen sollten dabei vermieden werden. Kleine Flächen sollten nur in einer Farbe, dunkelgrau oder dunkelbraun, lackiert werden. Bei einer notwendigen Erneuerung des Anstrichs sollten Wagenplanen ihre ursprüngliche Farbgebung behalten.
Interessanterweise wurden die zu verwendenden Farbtöne für Floßsäcke und Pontons in der A.H.M. 1938, Blatt 3 vom 07.02.1938, Nr. 70
(O.K.H., 25.01.1938 - 76a 17/121 - In 6 (IV d)), mit Dunkelgrau Nr. 29 (heute RAL 6008) und Dunkelbraun Nr. 18g (heute RAL 8014) der Farbenkarte 840 B 2 RAL angegeben. Vermutlich handelt es sich dabei aber um einen Druckfehler.
Mit der A.H.M. 1938, Blatt 24 vom 07.11.1938, Nr. 687, wurde der Anstrich aus Dunkelgrau und Dunkelbraun für das ganze Großgerät des Heeres angeordnet, ohne Rücksicht auf den Zustand des früheren Anstrichs. Nach dieser Anordnung sollten nun auch Wagenplanen und Schutzüberzüge mit dem neuen Anstrich versehen werden. Die Behandlung des noch vorhandenen Geräts in Heereszeugämtern wurde mit der A.H.M. 1939, Blatt 3 vom 7. Februar 1939, Nr. 105 (O.K.H., 21.01.1939 - 72/89 AG - Fz In (IV a)), geregelt. So sollte der neue Buntfarbenanstrich bis zum 30. Juni 1939 durchgeführt werden. Gerät im alten, dreifarbigen Buntfarbenanstrich, durfte bis zu diesem Termin noch ausgegeben werden. Die Umlackierung sollte in diesen Fällen durch die Truppe erfolgen. Ab 1. Juli 1939 durften die Heereszeugämter nur noch Gerät im neuen Buntfarbenanstrich (dunkelgrau, dunkelbraun) ausgeben. Ausrüstung von Mob.-Geräteinheiten sollte von der Truppe bis zum 1. Oktober 1939 umlackiert werden. Wegen des Kriegsausbruch mit Polen am 1. September 1939 ist es zweifelhaft ob diese Anordnung noch vollständig durchgeführt werden konnte.
In Bezug auf die A.H.M. 1938, Blatt 24 vom 07.11.1938, Nr. 687, nehmend wurden im Kraftfahrtechnischen Anhang Nr. 1
(O.K.H., 20.01.1939 - 76a 18 - In 6 (IIIb) zur A.H.M. 1939 Blatt 3 vom 7. Februar 1939 weitere Details zum Anstrich festgelegt. So sollte der Anstrich von handelsüblichen Pkw für höhere Stäbe bei Bestellung individuell festgelegt werden. Krafträder (incl. Beiwagen) und handelsübliche Pkw für Truppenstäbe und Dienststellen sollten einen einfarbigen Anstrich in Dunkelgrau Nr. 46 erhalten. Auch Verdecke, Sitzpolster, Packtaschen etc. sollten in Dunkelgrau Nr. 46 gefärbt sein. Für alle anderen Kraftfahrzeuge galt der Zweifarbenanstrich aus Dunkelgrau Nr. 46 und Dunkelbraun Nr. 45. Verdecke und Wagenplanen sollten ebenfalls den zweifarbigen Anstrich erhalten, Sitze, Rückenpolster etc. nur einen einfarbigen, dunkelgrauen Anstrich.
Stahlhelme waren bis 1940 in Feldgrau Nr. 3 (RAL 6006) lackiert. Dies wurde auch noch in der A.H.M. 1940, Blatt 4 vom 07.02.1940, Nr. 165 (O.K.H. (BdE), 27.01.1940 - 64 k 10/11. 18 - Abt Bkl (III b), festgestellt. Einfetten oder Einölen der Helme wurde zur Erhaltung der matten Farbe verboten. Mit der A.H.M. 1940, Blatt 8 vom 08.04.1940, Nr. 428 (O.K.H. (BdE), 21.03.1940 - 64 k 10/11. 18 - Abt Bkl (III b), wurde angeordnet, Stahlhelme aus Tarnungsgründen nun in Schiefergrau matt zu lackieren. Dabei dürfte es sich um den heutigen Farbton Schiefergrau RAL 7015 handeln.

 

 

 

 

 

Mercedes_Benz_L_3000_S_bei_MotorwartungDieser Mercedes Benz Typ L 3000 S hatte den Anstrich in Dunkelgrau Nr. 46 und Dunkelbraun Nr. 45. Auffällig ist die geringe Kontrastwirkung. Vermutlich  ein Grund dafür, warum der braune Farbton später nicht mehr aufgetragen wurde.

 

 

 

 

 

Opel_Blitz_3t_S_Tarnanstrich_TerlistenDer zweifarbige Anstrich in Dunkelgrau Nr. 46 und Dunkelbraun Nr. 45 ist auf diesem nagelneuen Opel Blitz 3,6-36 sehr gut zu erkennen. Schon durch eine leichte Verstaubung des Fahrzeugs kann der zweifarbige Anstrich auf Schwarzweißfotos nahezu unsichtbar werden.

 

 

 

 

 

Krupp_L_3_H_63_Kfz_72_FspBetrKw_PK_Druck_HEAuf diesem Farb-PK-Druck eines Krupp L 3 H 63 als Fernsprechbetriebskraftwagen (Kfz. 72) ist der Anstrich aus Dunkelgrau und Dunkelbraun sehr gut zu erkennen.

 

 

 

 

 

SdKfz_11_le_Zgkw_3t_&_10,5cm_leFH_18_Krz_in_KaserneAuch auf diesem l. Zgkw. 3t (Sd. Kfz. 11) ist der Anstrich in Dunkelgrau und Dunkelbraun gut anzusprechen.

 

 

 

 

 

SdKfz_7_m_Zgkw_8t_verschmutztDer zweifarbige Anstrich ist auf der Plane dieses
m. Zgkw. 8t (Sd. Kfz. 7) ebenfalls gut anzusprechen. Auf dem Fahrzeug selbst kann man einen Tarnanstrich nur erahnen. Die Farbeffekte, die durch feuchten und getrockneten Schlamm verursacht werden, sind am Vorderrad gut zu sehen. Schon eine dünne Schicht Staub kann die Farbe des Fahrzeuges erheblich heller erscheinen lassen.

 

 

 

 

 

Bei dem gelegentlich in Verbindung mit dem Anstrich dunkelgrau / dunkelbraun genanten Farbton RAL 7016 handelt es sich um einen Farbton für Grundierungen, beispielsweise für Brückengerät. Bei der Luftwaffe hingegen wurde der Farbton auch als Decklack für Kräder, Pkw und Lkw bis zum 20.09.1938 verwendet, bei Fahrzeugen des zivilen Luftschutzes noch bis zum 04.05.1939. Die Verwendung anderer, hellerer Grautöne konnte bislang nicht belegt werden, ebensowenig wie die Verwendung von Weißpigmenten zur Streckung der Farbe. Mit der A.H.M. 1940, Blatt 18 vom 7.08.1940, Nr. 864 (O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 31.07.1940 - 72/88/16 - AHA/In 2 (VIII)), wurde angeordnet, dass für die Dauer des Krieges ab sofort nur noch ein Anstrich in Dunkelgraue zu verwenden sei. Explizit wurde diese Maßnahme mit der Einsparung von Anstrichstoffen begründet.

 

 

 

 

 

Ford_Eifel_Kabriolimousine_&_m_gl_Einh_PKW_Kfz_17_Funkkraftwagen_bei_Stanzen_14_ID(mot)Diese Pkw des Artillerie Regiment (mot) 14 der 14. Infanterie Division (mot) hatten einen einfarbigen Anstrich aus Dunkelgrau. Der Wagen links ist ein Ford Eifel, der Wagen rechts daneben ist ein Funkkraftwagen (Kfz. 17/1) mit Einheitsfahrgestell für m. Pkw.

 

 

 

 

 

PzBefWg_3_D_bei_Vereidigung_03Wie dunkel der Farbton Dunkelgrau RAL 7021 wirklich war, macht diese Aufnahme eines Panzerbefehlswagen Ausf. D1 deutlich. Anlässlich einer Vereidigung war das Fahrzeug penibel gereinigt worden.

 

 

 

 

 

Mercedes_Benz_Typ_L_3000_S_auf_Brücke_OstfrontBei der Interpretation von alten Farbdias muss man immer vorsichtig sein. Bei diesem Mercedes Benz Typ L 3000 S wirkt die Farbe RAL 7021 heller als üblich. Dies kann durch unterschiedlichen Lichteinfall aber auch durch eine Verstaubung des Lacks hervorgerufen werden. Ebenso denkbar ist eine abweichende Farbdarstellung aufgrund des verwendeten Filmmaterials oder der heutigen digitalen Farbkorrektur des Fotos.

 

 

 

 

 

m_gl_Einh_PKW_Typ40_Kfz_17_FuKw_mit_TarnanstrichDiese Funkkraftwagen (Kfz. 17) mit Einheitsfahrgestell für m. Pkw. wurden mit Schlamm getarnt. Diese Art des Tarnanstriches war nicht sehr haltbar, konnte aber auch leicht wieder erneuert werden. Je nach Einsatzort und Verfügbarkeit von geeigneter Farbe verwendete die Truppe auch andere Tarnanstriche zur Tarnung des Großgeräts.

 

 

 

 

 

SdKfz_232_mit_Tarnanstrich_Südrußland_Sommer_42_PzAA13_13_PDDieser schwere Panzerspähwagen (Fu) (Sd. Kfz. 232) (8 Rad) gehörte zum Kradschützen Bataillon 43 der 13. Panzer Division. Im Jahr 1942 wurden die Panzerspähkompanien bei vielen Divisionen in die Kradschützen Bataillone integriert.
Auf den ursprünglichen (fotografisch belegt) Anstrich aus Grau RAL 7021 war ein Tarnanstrich aus Grün, Braun und einem sandfarbenen Farbton aufgetragen worden. Die verwendeten Farben wurden durch ein Farbdia belegt. Die Herkunft der Farbe und die genauen Farbtöne konnten dagegen nicht eindeutig bestimmt werden.

 

 

 

 

 

MAN_L_1_&_Ford_3t_&_Opel_Blitz_3tZu Beginn des Krieges erhielt die Wehrmacht unzählige eingezogen Zivilfahrzeuge. Diese Lastkraftwagen hatten bereits Wehrmachts-Nummernschilder und taktische Markierungen erhalten, hatten aber noch den zivilen Anstrich. Vielfach blieb den Einheiten vor Beginn der Feldzüge keine Zeit mehr um das zugewiesene, ehemals zivile Großgerät mit einem Tarnanstrich zu versehen. Der Lkw rechts ist ein MAN Typ L1, daneben sind ein Ford V8-51 und ein
Opel Blitz 3,6-36 zu sehen.

 

 

 

 

 

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