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Die Notwendigkeit von Tarnfarbe für den Wintereinsatz erkannte man auf deutscher Seite erst 1941. In der A.H.M. 1941, Blatt 29 vom 21.11.1941, Nr. 1128 (O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 18.11.1941 - 72/88/16 - AHA/In 2 (VIII)), wurde der Anstrich des Geräts im Winter geregelt. So konnte weiße, abwaschbare Farbe, nach den abgeänderten technischen Lieferbedingungen 6345 auf dem Dienstweg angefordert werden. Ob diese Farbe in ausreichender Menge noch im Winter 1941/42 an die Front gelangte, ist fraglich. Die Truppe musste wie so oft improvisieren. Alle möglichen weißen Farben, Kalkfarben und auch Kreide wurden verwendet. In manchen Fällen wurde das Gerät mit weißen Bettlaken oder Gardinen getarnt. Nach der A.H.M. 1942, Blatt 10 vom 07.04.1942, Nr. 315 Ziffer 2 (O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 25.03.1942 - 72/88/16 - AHA/In 2 (VIII) war die abwaschbare Farbe nach A.H.M. 1941 Nr. 1128 auch für den Anstrich von Planen zu verwenden. In der A.H.M. Nr. 181 vom 22.02.1943 wurde festgelegt, dass der Anstrich in schneebedecktem Gelände bis auf weiteres mit weißer Emulsionsfarbe nach TL 6345 zu erfolgen habe. Gerät, dass noch vor Ende Februar an die Fronttruppen ausgeliefert wurde, sollte nur in weißem Anstrich abgegeben werden. Eine weiße Tarnpaste zur Wintertarnung sollte zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Im H.t.V.Bl. 1943 Nr. 376 und 399 vom 11.10.1943 wurde festgelegt, dass die weiße Tarnpaste im Farbton RAL 9002 nach TL 6355 vom 15.07.1943 zu verwenden sei. Noch vorhandene Bestände älterer Wintertarnfarbe musste aber zunächst aufgebraucht werden.
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