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Die m. SPW (IG) (Sd. Kfz. 251/3) und m. SPW (IG-Mun) (Sd. Kfz. 251/4) wurden mit der A.H.M. vom 16. November 1940 offiziell eingeführt. Das Sd. Kfz. 251/3 dienten als Zugfahrzeug für ein 7,5 cm le IG 18 und als Transportfahrzeuge für die Mannschaft und die Bereitschaftsmunition. Das Sd. Kfz. 251/4 diente als zusätzliches Munitionsfahrzeug für die Munition des 7,5 cm le IG. Äußerlich waren sie nicht von einem normalen m. SPW zu unterscheiden.
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Auch dieses leider größtenteils verdeckte Sd. Kfz. 251/4 Ausf. C diente als Zugfahrzeug für eine 5 cm Pak 38. Das Sd. Kfz. 251/4 wurde laut K.St.N verschiedenen Einheiten zugewiesen. So hatte ein s. Kan. Zug (7,5 cm), der mit Sd. Kfz. 251/9 ausgerüstet war, ein Sd. Kfz. 251/4 als Munitionsfahrzeug (K.St.N. 1125 vom 21. Dez. 42 und 1. Mai 43); drei Sd. Kfz. 251/4 wurden einem Gesch. Zug (le. IG.) (gp.) zugestanden, wobei zwei Fahrzeuge als Zugfahrzeuge für die beiden 7,5 cm le. IG 18 dienten und ein Fahrzeug als Munitionsfahrzeug diente (K.St.N. 1123a vom 1. März 43); des Weiteren waren fünf Sd. Kfz. 251/4 einem s. Pz. Jg. Zug (3 Gesch.) (gp.) zugestanden, wobei drei Fahrzeuge als Zugfahrzeuge für die Geschütze verwendet wurden und zwei Fahrzeuge als Munitionsfahrzeuge dienten (K.St.N. 1145 gp. vom 1. März 43).
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