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Die l. Meßtr. Kw. (Kfz. 3) auf Basis des Einheitsfahrgestells I für l. Pkw. und des Einheitsfahrgestells I für l. Pkw. Typ 40 waren äußerlich nicht von einem l. gl. Pkw. (Kfz. 1) zu unterscheiden. Die gesamte Ausrüstung konnte im Fahrzeuginneren untergebracht werden, so dass keine zusätzlichen Halterungen an der Außenseite notwendig waren. (Abbildung aus D 600)
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