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Der Reichswehr wurden von den Siegermächten 105 Straßenpanzerkraftwagen zugestanden, die von Krupp und Daimler noch während des Ersten Weltkriegs entwickelt worden waren. Mit Erlass im H.V.Bl. 1922, Nr. 24 vom 20.05.1922, laufende Nr. 317 wurden die Fahrzeuge in Gepanzerte Kraftwagen (Gp. Kw.) umbenannt. Die Bezeichnung Sd. Kfz. 3 wurde erst zu Beginn der 1930er Jahre zugewiesen. Es scheinen insgesamt aber nur 40 bis 45 Exemplare beschafft worden zu sein. (Foto: Bundesarchiv via Wikimedia Commons; Lizenz: Creative Commons BY-SA-3.0-de)
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Gegen die Vorgaben der Siegermächte konnten diese Fahrzeuge mit vier Maschinengewehren bewaffnet werden. Dieser gepanzerte Kraftwagen war mit einem MG 08 bewaffnet. Nach dem H.V.Bl. 1931, Nr. 27 vom 14.09.1931, lfd. Nr. 484, waren die Fahrzeuge nach Aufbrauch der alten Bereifung mit Vollgummireifen auszustatten. (Foto: Bundesarchiv via Wikimedia Commons; Lizenz: Creative Commons BY-SA-3.0-de)
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