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Verladeklassen
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Um den begrenzten Transportraum der Reichsbahn optimal ausnutzen zu können, wurden Verladeklassen eingeführt. Welche Fahrzeuge welchen Verladeklassen angehörten wurde im H.V.Bl. 1941, Teil B Nr. 310 festgelegt. Die Einteilung erfolgte nach dem Gewicht und den Verlademaßen der Fahrzeuge. Die Einteilung der Verladeklassen ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
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Verladeklasse
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Gewicht der Fahrzeuge
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Länge der Fahrzeuge
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I
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bis 17,5 t
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von 7,21 m bis 11,14 m
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Ia
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bis 12,5 t
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von 6,01 m bis 7,20 m
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Ib
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bis 10,0 t
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von 5,01 m bis 6,00 m
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II
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bis 7,5 t
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von 3,54 m bis 5,00 m
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III
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bis 5,0 t
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von 2,51 m bis 3,53 m
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IV
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bis 4,0 t
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bis 2,50 m
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A
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über 17,5 t bis 26,5 t
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bis 9,28 m
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S
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ohne Rücksicht auf Gewicht
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über 11,14 m
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S
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über 17,5 t
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von 9,29 m bis 18,08 m
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S
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über 26,5 t
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ohne Rücksicht auf Länge
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Mit der A.H.M. 1943, Blatt 9 vom 7.04.1943, Nr. 318, wurde vorgeschrieben, alle Fahrzeuge mit Verladeklassen zu beschriften. Diese wurde erforderlich, da es immer wieder zu Problemen bei der optimalen Ausnutzung des Laderaums gekommen war. Im Ht.V.Bl. 1943, 6. Ausg. vom 15.07.1943, Nr. 151, wurden die Angaben weiter präzisiert. Die Beschriftung bei Bespannfahrzeugen erfolgte stets auf der linken Fahrzeugseite. Nur bei Geschützen wurde die Beschriftung an der rechten Lafettenwand angebracht. Die Beschriftung sollte in schwarzer Farbe mit 40 mm hohen Buchstaben erfolgen. Dabei wurde die Verladeklasse unter der Fahrzeugbezeichnung angebracht, z.B.:
Gf. Wg.: (Hf. 1) Ve. Kl. II.
Bei Kraftfahrzeugen sollte die Beschriftung zusätzliche Angaben enthalten. So sollte neben der Verladeklasse (z. B. Ib) auch die Bezeichnung des Kfz. (z. B. Kfz. 15, m. gl. Lkw. (o) oder Kfz. 15 (Beh.)) sowie das Leergewicht und die Nutzlast angegeben werden. Die korrekte Kfz. Bezeichnung sollte mit angegeben werden, um Irrtümer bei Bestands- und Bedarfsmeldungen in Zukunft zu vermeiden. Allgemein erfolgte die Beschriftung in folgender Weise (Abb. aus AHM Nr. 318, 1943):
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Bei Zugkraftwagen sollte Anstatt der Nutzlast oder zusätzlich unter die Nutzlast die Angabe Anhängerlast: ...t angegeben werden. Bei gepanzerten Fahrzeugen und Panzern entfiel die Nutzlast und das Leergewicht. Statt dessen sollte das durchschnittliche Gesamtgewicht bei voller Ausrüstung angegeben werden. Handelsübliche Kfz. mussten die Ergänzung (o) erhalten (z. B. le. Pkw. (o)). Bei handelsüblichen Kfz. in Planstellen von heeresüblichen Kfz. musste der Zusatz (Beh.) für Behelf angegeben werden (z. B. Kfz. 15 (Beh.) für Kfz. (o) in Planstelle Kfz. 15). Bei Krafträdern war diese Beschriftung nicht notwendig. Sollte die Kfz. Bezeichnung unter Geheimhaltung fallen, durfte diese nicht angebracht werden. Die Beschriftung sollte in schwarzer Farbe mit 20 mm hohen Buchstaben erfolgen. Der Rahmen sollte eine Stärke von 10 mm haben. Bei allen Kfz. mit Türen erfolgte die Anbringung der Verladeklassen auf der vordersten linken Tür, bei Fahrzeugen ohne Türen an einer geeigneten, gut sichtbaren Stelle auf der linken Fahrzeugseite.
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Dieser Fotoausschnitt zeigt die linke Tür eines Opel Blitz 3,6-6700 A. Die Verladeklasse war korrekt und gut sichtbar angebracht worden.
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