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Das Kraftfahrzeug-Nachtmarschgerät
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Da die einfache Abdeckung von Scheinwerfern durch Schlitzblenden kein befriedigendes Ergebnis brachte, wurde durch die Versuchsabteilung für Heeresmotorisierung in Zusammenarbeit mit der Firma Nova-Technik GmbH ein Nachtmarschgerät für Kraftfahrzeuge entwickelt. Ziel war es, ein Beleuchtungssystem zu entwickeln, das aus der Luft und vom Boden aus nicht aufgeklärt werden konnte. Trotz optimaler Ausleuchtung der Fahrbahn konnte der Scheinwerfer erst aus 50 m Abstand und dann nur im Liegen erkannt werden. Mit dem Abstands-Rücklicht wurde die Kolonnenfahrt und das Abstandhalten erleichtert. Das Kfz. Nachtmarschgerät bestand aus folgenden Komponenten:
1. Tarnscheinwerfer 2. Abstands-Rücklicht 3. Stufenschalter
Das Kraftfahrzeug-Nachtmarschgerät, abgekürzt Kfz. Nachtmarschgerät, wurde im Kraftfahrtechnischen Anhang zum H.V.Bl. 1939, Teil C, Blatt 22 vom 05.08.1939, Nr. 59 (O.K.H., 30.06.1939 - 76 h/k - In 6 (III ing)), offiziell eingeführt.
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1. Der Tarnscheinwerfer
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Der Tarnscheinwerfer musste so angebracht werden, dass keine Teile des Fahrzeuges angestrahlt wurden. Es konnte ein Bereich von 30 bis 40 m Länge und 25 m Breite ausgeleuchtet werden. (Abbildung aus der Betriebs- und Einbauvorschrift von 1939)
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Das Foto zeigt die vorschriftsmäßige Anbringung des Tarnscheinwerfers auf dem linken Kotflügel eines Lastkraftwagens.
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2. Das Abstands-Rücklicht
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Das Abstands-Rücklicht war eine Kombination von Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung und Abstandsbeleuchtung. Mit der Metallklappe konnte entweder das Rück- / Bremslicht (unten) oder die Abstandsbeleuchtung (oben) abgedeckt werden. Die Abstandsbeleuchtung war auf eine Entfernung bis 300 m als ein Punkt wahrzunehmen. Bei 35 m Entfernung konnte man 2 Leuchtpunkte erkennen und bei 25 m alle vier. (Abbildung aus der Betriebs- und Einbauvorschrift von 1939)
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Das Abstand-Rücklicht in der korrekten Position über dem Nummernschild. Bei Abstands- beleuchtung musste der Schieber für das Fenster der Kennzeichenbeleuchtung geschlossen werden. Die Farbe des Rück- / Bremslichtes war rot, die der Abstandsbeleuchtung grün.
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3. Der Stufenschalter
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Mit dem Stufenschalter wurde der Tarnscheinwerfer und das Abstands-Rücklicht ein bzw. ausgeschaltet und es konnte zwischen den drei Helligkeitsstufen des Tarnscheinwerfers gewechselt werden. (Abbildung aus der Betriebs- und Einbauvorschrift von 1939)
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