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Eine erste Anweisung zum Auftrag eines dreifarbigen Anstrichs aus Grün, Ockergelb und Rostbraun erging noch während des 1. Weltkriegs im Sommer 1918. Am 12. Mai 1920 wurde durch die Heeresleitung (Heeresverwaltungs-Amt Nr. 708/4.20. V6.) im H.V.Bl. 1920, Nr. 34 vom 15.05.1920, laufende Nr. 705, ein Buntfarbenanstrich für sämtliches Heergerät eingeführt, der den felgrauen Anstrich ersetzen sollte. Weitere Details sollten den Truppenteilen später zugehen. Auch sollte mit der Durchführung noch bis zum Eingang der detaillierten Anweisungen gewartet werden. Mit der Nachricht im H.V.Bl. 1922, Nr. 24 vom 20.05.1922, laufende Nr. 316 (Rw.M., H.L., vom 16.05.1922, Nr. II. D. 1007/3.22. In. 6 [K.]), wurde der Anstrich der Kraftfahrzeuge festgelegt. Den Buntfarbenanstrich sollten nur Kraftzugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge der Artillerie und Gepanzerte Kraftwagen erhalten. Alle anderen Fahrzeuge sollten einen einfarbigen Anstrich in Feldgrau oder, je nach Typ, handelsüblichen grauen, grünen, braunen oder blauen Farbtöne erhalten, jeweils mit schwarz lackiertem Fahrgestell. Im H.V.Bl. 1922, Nr. 28 vom 08.06.1922, laufende Nr. 352 (Rw.M., H.L., vom 04.06.1922, VI F Nr. 938/5.22. In. 6 [F].), wurde eine Neuregelung angekündigt, die als Anhang 4 zur H.Dv. 488 erscheinen sollte. Dieser Anhang 4 erschien mit dem Datum 25.04.1923. Den dreifarbigen Buntfarbenanstrich sollten Kampffahrzeuge, Geschütze, Pontons, Schlauchboote, Zugmaschinen, Panzerattrappen, Patronenkästen und Zubehörkästen für MG, Kraftfahrzeuge und bespannte Fahrzeuge erhalten. Für Motorräder mit Beiwagen, Nachrichten- und Pioniergerät sowie Fahrzeuge der rückwärtigen Stellen wurde ein einfarbiger Anstrich in Feldgrau vorgeschrieben. Für Personenkraftwagen der höheren Stäbe und Dienststellen galt ein Anstrich in Feldgrau oder handelsüblichem Grau mit schwarzem Fahrgestell und Kotflügeln. Kurze Zeit später wurde im H.V.Bl. 1923, Nr. 49 vom 26.09.1923, laufende Nr. 763 (Rw.M., H.L., vom 22.09.1923, VI F Nr. 768/8.23. In. 6 [F]), darauf hingewiesen, dass beim Ausbessern oder Auffrischen des Anstrichs von Speichenrädern die Ockergelb gestrichenen Teile ganz oder Teilweise mit Rostbraun oder Grün zu überstreichen sind, um eine günstigere Tarnwirkung zu erreichen. Im Anhang 6 zur H.Dv. 488/1 vom 20.04.1933 wurden die zu verwendenden Farbtöne festgelegt. Diese richteten sich nach der Farbkarte 840 B2 vom Juni 1932. Für den dreifarbigen Buntfarbenanstrich kamen die Farbtöne Erdgelb Nr. 17 (später RAL 8002, heute RAL 0704030!), Grün Nr. 28 (heute RAL 6007) und Braun Nr. 18 (RAL 8010, wird heute nicht mehr verwendet) zur Anwendung. Als Umrandung für die Tarnflecken konnte Schwarz Nr. 5 (heute RAL 9005) verwendet werden. Der Farbton Feldgrau Nr. 3 entspricht dem heutigen Grauoliv RAL 6006. Ab 1937 wurde der Farbton Feldgrau nicht mehr für Fahrzeuge verwendet sondern nur noch für Ausrüstungsgegenstände. Der dreifarbige Anstrich wurde fast 20 Jahre lang verwendet. Die angewendeten Muster unterschieden sich je nachdem wann das Gerät hergestellt wurde. Anfangs wurde die Farbe noch mit Pinseln aufgetragen, später setzte sich nach und nach die Farbsprühpistole durch. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere grüne, braune und erdgelbe Farbtöne aus der Farbkarte 840 B2 verwendet wurden. So konnten auf historischen Exponaten unter anderem die Farben Nr. 22 (RAL 1005), Nr. 27 (RAL 6002) und Nr. 18g (RAL 8014) nachgewiesen werden.
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