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Der Mannschaftskraftwagen (Kfz. 70), abgekürzt Mannsch. Kw. (Kfz. 70), war die häufigste Variante auf dem Einheitsfahrgestell II für s. Pkw. und Einheitsfahrgestell II für s. Pkw. Typ 40. Eine Unterscheidung zwischen dem Protzkraftwagen (Kfz. 69) und dem Kfz. 70 ist äußerlich nicht möglich. Das Kfz. 70 hatte eine Besatzung von acht Mann einschließlich Fahrer. Abzüglich der veranschlagten 100 kg pro Mann mit persönlicher Ausrüstung, verblieben gerade einmal noch 250 kg Nutzlast für weitere Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenstände, die nicht zum betriebsbereiten Fahrzeug gehörten.
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Der Typ 40 des Einheitsfahrgestell II für s. Pkw. brachte einige Verbesserungen. So war die Vierradlenkung entfallen und auch die seitlichen Stützräder. Es gab nur noch ein Ersatzrad innerhalb der Karosserie. Das eigentliche Manko, zu hohes Eigengewicht bei viel zu geringer Nutzlast, konnte aber nicht beseitigt werden.
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