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Selbstfahrlafette (Sd. Kfz. 10/4) Fahrgestell des le. Zgkw. 1t mit 2 cm Flak 30
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Die Selbstfahrlafette (Sd. Kfz. 10/4) Fahrgestell des le. Zgkw. 1t mit 2 cm Flak 30 war als leichte Flak Selbstfahrlafette entwickelt worden. Die Produktion begann noch 1939. Die Karabiner-Halterungen auf den vorderen Kotflügeln wurden ab 1940 angebracht. Dieses Sd. Kfz. 10/4 gehörte zur Flak Abteilung 75 der 12. Panzer Division. Das Geschützschild und die Munitionskästen an den Bordwänden sind auf dieser Aufnahme gut zu erkennen. Beachte das Verbandsabzeichen.
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Ein weiteres Sd. Kfz. 10/4 der gleichen Einheit. Die Besatzung war nur durch das Panzerschild der 2 cm Flak 30 geschützt. Dies machte sich besonders beim Einsatz gegen Bodentruppen äußerst negativ bemerkbar.
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Ab 1940 wurde das Sd. Kfz. 10/4 mit Auffahrschienen geliefert. Diese dienten dazu, das Geschütz auf die Plattform zu befördern oder es von dort wieder herunter zu bewegen.
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Um das Geschütz auf die Plattform ziehen zu können wurde die Reling beiderseits des Fahrerraums in der Form geändert und mit Umlenkrollen versehen. Diese Ausführung des Sd. Kfz. 10/4 wurde bis 1941 hergestellt.
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Obwohl die 2 cm Flak 38 bereits 1939 in Produktion ging, wurde die 2 cm Flak 30 bis etwa 1943 weiter produziert. Ab 1941 ersetzte die 2 cm Flak 38 schrittweise die 2 cm Flak 30 als Hauptwaffe des Sd. Kfz. 10/4. Bei der Verwendung der 2 cm Flak 38 mussten die Halterungen auf der Pritsche geändert werden. Dieses Sd. Kfz. 10/4 mit 2 cm Flak 38 gehörte zur Heeres Flak Abteilung 271 der 13. Panzer Division.
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Sd. Kfz. 10/4 ohne montierte 2 cm Flak waren kein ungewöhnlicher Anblick. Nach der K.St.N. 192 (verschiedene Daten) wurden einer Flugabwehr Kompanie achtzehn Sd. Kfz. 10/4 und zwölf 2 cm Flak 30 oder 38 zugestanden. Die sechs überzähligen Fahrzeuge wurden zum Transport von Munition verwendet.
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