Der Funkkraftwagen a bzw. b (Kfz. 72) mit Fahrgestell des m. gl. Lkw. (o) hatte eine Besatzung von vier Mann. Der Kurbelmast am Heck dieses Fahrzeugs war nachgerüstet worden da der Funkkraftwagen (Kfz. 72) normalerweise keinen derartigen Funkmast hatte.
|