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(leichter) Funkkraftwagen (Kfz. 61) & Peilkraftwagen a (Kfz. 61) mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o)
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Der leichte Funkkraftwagen (Kfz. 61) und der Peilkraftwagen a (Kfz. 61) mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o) waren äußerlich nicht zu unterscheiden. Sie unterschieden sich nur bei der mitgeführten Funkgeräte Ausstattung. An der rechten Seite des Aufbaus wurden acht Steckmastrohre 1,25 m mitgeführt.
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Bei beiden abgebildeten Wagen handelt es sich höchstwahrscheinlich um Peilkraftwagen a (Kfz. 61). Beim unteren Fahrzeug ist gerade noch ein angehängter Navigations-Funkpeilanhänger (Sd. Ah. 422) erkennbar.
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Neben dem 10 m bzw. 9 m Kurbelmast und dem 10 m Steckmast war in dem Fahrzeug eine Dachantenne fest eingebaut. Je 30 m Kabel war auf beiden Seiten des Dachs in Zickzackform verlegt. Das Kabel wurde durch Abdeckleisten aus Holz geschützt, was auf dieser Aufnahme gut zu erkennen ist.
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Die Einführung der Geländekette machte spezielle Halterungen an beiden Seiten des Aufbaus erforderlich. Die acht Steckmastrohre 1,25 m wurden nun in Gruppen zu vier auf die Klappen der hinteren Staufächer verlagert. In den späten 1930er Jahren entfiel die Klassifizierung leicht beim Funkkraftwagen (Kfz. 61).
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