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Der Anhänger (1 achs.) für kleines Kettenkraftrad (Sd. Ah. 1) war ein Anhänger für das NSU Kettenkrad (Sd. Kfz. 2). Er konnte 215 kg Nutzlast befördern und war in leerem Zustand schwimmfähig. Die offizielle Einführung wurde im H.V.Bl. 1942 Teil C, Blatt 8 vom 16.03.1942, Nr. 178, bekanntgegeben. (Foto: Bundesarchiv via Wikimedia Commons; Lizenz: Creative Commons BY-SA-3.0-de)
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