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In einer Verordnung vom OKW vom 13.12.1943 wurden Pkw in fünf Hubraumklassen eingeteilt. Diese Verordnung scheint aber nur teilweise umgesetzt worden zu sein, da in späteren Kriegsstärkenachweisungen nach wie vor nur zwischen leichten, mittleren und schweren Pkw unterschieden wurde. Der Opel Admiral war ein häufig anzutreffender schwerer Personenkraftwagen.
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In seltenen Fällen wurden auch schwere Personenkraftwagen mit Holzgasgenerator zugewiesen. Derartige Fahrzeuge bekamen den Zusatz (Gen.) für Generatorantrieb. In der K.St.N. Nr. 97 vom 1.09.1944 waren zwei und in der K.St.N. Nr. 1008, ebenfalls vom 1.09.1944, war ein derartiges Fahrzeug vorgesehen.
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