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Auch bei den schweren geländegängigen Personenkraftwagen waren sämtliche Kfz. Nummern entfallen. Sie wurden nun als schwere Personenkraftwagen, gl bezeichnet. Vorhandene spezial Kfz. wurden so wie sie waren weiterverwendet. Neu zugewiesene Fahrzeuge hatten in der Regel keine Sonderausstattung mehr. Diese musste anhand der Angaben in der entsprechenden KStN als Rüstsatz beschafft werden. Der Einbau erfolgte durch die Truppe.
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