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Die Nachrichtenwerkstattkraftwagen (Kfz. 42), abgekürzt Nachr. Werkst. Kw. (Kfz. 42), und Sammlerkraftwagen (Kfz. 42), abgekürzt Samml. Kw. (Kfz. 42), waren (nach den Abbildungen in der D 600 zu urteilen) äußerlich nicht zu unterscheiden. Der Nachr. Werkst. Kw. (Kfz. 42) wurde mit dem H.V.Bl. 1938, Teil A Blatt12, Nr. 106 vom 01.10.1938 offiziell eingeführt.
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