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Der Pionierhandkarren (Pf. 22) wurde 1942 offiziell eingeführt (A.H.M. 1942, Blatt 20 vom 07.09.1942, Nr. 752). Mit ihm konnten Flammenwerfer, Spreng- und Zündmittel, Munition sowie Kleingerät verschiedener Art transportiert werden. Bei einem Eigengewicht von 85 kg lag die Nutzlast bei 385 kg. (Abbildung aus D 569)
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