Nach der D 707/5 vom 01.11.1941 dienten jeweils zwei Fernsprechschlitten zur Beweglich- machung der Ausrüstung eines Nf. 1, Nf. 2 oder Hf. 1/1 im Winter. (Abbildung aus D 707/5)
Während die obere Abbildung den Fernsprechschlitten mit behelfsmäßigem Wetterschutz zeigt, zeigt die untere Abbildung den Fenrnsprechschlitten als Schlitten 2 für die Ausrüstung des Hf. 1/1. (Abbildung aus D 707/5)