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Der Stahlfeldwagen (Hf. 7) wurde in der Ausführung als großer Gefechtswagen (Hf. 7/11) bereits im H.V.Bl. 1937 Blatt 8 vom 27.02.1937, Nr. 215, offiziell eingeführt. Mit der A.H.M. 1939, Blatt 20 vom 07.10.1939, Nr. 675, wurde die Grundausführung Stahlfeldwagen (Hf. 7) und weitere Abarten eingeführt. Bei einem Eigengewicht von etwa 1t konnte eine Nutzlast von 1,5t befördert werden. Als Zubehör war eine Zuggabel vorhanden, mit der der Hf. 7 auch im motorisierten Zug bewegt werden konnte.
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Der Hf. 7 sollte zweispännig gefahren werden, was pro Zugpferd eine Belastung von ca. 1,3t ergab. Beim schweren Heeresfeldwagen (Hf. 2), der vierspännig gefahren wurde, waren es nur 0,5t!
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