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mittlerer geländegängiger Personenkraftwagen (Kfz. 11)
mit Fahrgestell des m. Pkw. (o)

 

 

Mercedes_Benz_Typ_Stuttgart_260_Kübelwagen_Mod_1933

 

 

Kübelwagen mit einem Hubraum zwischen 1.500 und 3.000 cm³ wurden als mittlere gelände- gängige Personenkraftwagen (Kfz. 11), abgekürzt m. gl. Pkw. (Kfz. 11), klassifiziert. Es wurden Fahrgestelle von Adler (10 N), Mercedes-Benz (8/38 PS, Stuttgart 260), Horch (830 R) und Wanderer (W 11 10/50 PS) verwendet.

 

 

 

 

 

Adler_Typ_10N_Kübelwagen

 

 

Das Kfz. 11 war ein Fahrzeug rein zur Personenbeförderung. Typisch war, dass die Ersatzräder am Heck montiert waren. Schon in den frühen 1930er Jahren verlor diese Aufbauform an Bedeutung. Mit Sicherheit wurden schon um 1934/35 keine Kfz. 11 mehr beschafft.

 

 

 

 

 

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